Erhebungen an Schulen


Das Genehmigungsverfahren für Erhebungen an öffentlichen Schulen in Bayern ist in einem Merkblatt des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus geregelt. Zuständig für die Genehmigung von Erhebungen an Grundschulen und Mittelschulen in nur einem Schulamtsbezirk sind die jeweiligen Staatlichen Schulämter. Um sicherzustellen, dass die Schulen bei der Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgaben
nicht zu sehr behindert werden, kann eine Erhebung nur dann genehmigt werden, wenn die Erhebung nur an Schulen durchgeführt werden kann, sich die Belastung der Schule durch die Erhebung in zumutbarem Rahmen hält und ein erhebliches pädagogisches wie wissenschaftliches Interesse an der Erhebung anzuerkennen ist. Das Schulamt ist über die gewonnenen Ergbnisse zu informieren.

Merkblatt zur Vorbereitung von Erhebungen an öffentlichen Schulen in Bayern (KM, 2023) >>>